Jetzt einen
Modernisierung finden!
Ich habe die AGB und die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert.
Jetzt einen
Modernisierung finden!
Ich habe die AGB und die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert.

150.000 Handwerker vertrauen
uns seit 2004. Über 1.5 Millionen
vermittelte Aufträge!
150.000 Handwerker vertrauen
uns seit 2004. Über 1.5 Millionen
vermittelte Aufträge!
Auftrag eingeben
Mit wenigen Klicks schreibst du deinen Auftrag aus, kostenlos und unverbindlich.
Angebote erhalten
Innerhalb weniger Tage erhältst du Handwerker-Angebote und kannst bequem vergleichen.
Problem gelöst
Am Ende klärst du die Auftragsdetails und wählst den besten Handwerker.
Auch an Häusern nagt der Zahn der Zeit und mit den Jahren wird eine Modernisierung fällig. Eine professionell durchgeführte Modernisierung kann den Wohnkomfort deutlich erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten Sie einen professionellen Fachbetrieb für Modernisierung mit dem Auftrag betrauen.
Die Kosten einer Modernisierung kann der Vermieter teilweise auf seine Mieter umlegen. Für den Mieter können sich die Wohnpreise nur ändern, wenn es sich um ausgewählte bauliche Veränderungen handelt, die den Wohnwert verbessern. Die entstehenden Modernisierungskosten darf der Vermieter auf elf Prozent der Jahresmiete erhöhen. Abgerechnet werden Kosten für Baumaterial und Handwerker, sowie Eigenleistungen des Vermieters. Wenn der Vermieter selbst die Arbeit verrichtet, kommt zumindest keine Mehrwertsteuer hinzu.
Der Vermieter ist verpflichtet, alle Kosten für die Modernisierung zu belegen, sie formal zu verschriftlichen und auf die einzelne Wohnung zu berechnen. Die daraus folgende Mieterhöhung muss dementsprechend auch dargelegt werden. Für den Mieter muss daraus klar und deutlich ersichtlich werden, dass es sich wirklich nur um Kosten für eine Modernisierung handelt.
Reparaturkosten und Kosten für Schadensbeseitigung dürfen nicht abgerechnet werden. Außerdem darf der Vermieter keine Finanzierungskosten für die Umsetzung der Modernisierungsarbeiten abrechnen. Der Vermieter muss mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten die Modernisierungsmaßnahmen ankündigen und über Umfang, Beginn und Dauer informieren, sowie die erwartende Mieterhöhung dem Mieter mitteilen.
Die Mieterhöhung darf generell nicht höher als 20 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Wenn allerdings die Mieterhöhung dazu notwendig ist, den laufenden Kostenaufwand zu decken, dann darf die Miete bis zu 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wichtig ist, dass die erhöhte Miete dann auch genau diese Kosten deckt.
Wichtig ist zunächst, dass Sie den Unterschied zwischen der Modernisierung und Instandhaltung kennen. Die Instandhaltung beinhaltet kleinere Schäden, wie zum Beispiel lose Dachziegel oder Risse im Mauerwerk direkt zu korrigieren. Auch wenn nach vielleicht 30 Jahren das Dach erneuert werden muss, handelt es sich um Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Der Wert Ihres Hauses wird hier nicht gesteigert, sondern Sie verhindern lediglich einen vorzeitigen Wertverlust.
Wenn jedoch der Anstrich oder die Reparatur Ihres Daches mit einer Wärmedämmung verbunden wird, redet man von einer wertsteigernden Modernisierung. Hierbei verbessert sich der Zustand Ihres Eigenheims und auch die Nutzungsdauer verlängert sich. Finden Sie jetzt auf Blauarbeit den passenden Handwerker für Ihre Modernisierungsarbeiten.

Immer gut informiert mit dem Blauarbeit-Ratgeber
Bekannt aus